Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte
Beim Kauf von Waren stehen Verbraucherinnen und Verbrauchern in der Europäischen Union gesetzliche Gewährleistungsrechte zu. Diese Rechte gelten automatisch, müssen nicht gesondert vereinbart werden und bestehen unabhängig davon, ob für ein Produkt zusätzlich eine Garantie des Herstellers angeboten wird.
Der folgende Hinweis der Europäischen Union fasst diese Rechte zusammen.
Gewährleistung und Garantie — der Unterschied
Die Gewährleistung ist ein gesetzlicher Anspruch, der bei jedem Warenkauf automatisch für mindestens zwei Jahre gilt.
Eine Garantie ist eine freiwillige zusätzliche Zusage, in der Regel des Herstellers. Sie tritt neben die gesetzliche Gewährleistung und schränkt diese nicht ein. Ihr Umfang ergibt sich aus den jeweiligen Garantiebedingungen.